Spielhallenerlaubnis
Beschreibung
Für das Betreiben einer Spielhalle ist eine Erlaubnis gemäß § 9 Hessisches Spielhallengesetz erforderlich.
Die Antragsunterlagen können telefonisch angefordert werden.
Zuständigkeit
Fachbereich 3: Sicherheit, Ordnung und Wahlen
Anschrift
Rathaus
Rathausplatz 36
65760
Eschborn
Sprechzeiten
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