Spielhallenerlaubnis

Beschreibung

Für das Betreiben einer Spielhalle ist eine Erlaubnis gemäß § 9 Hessisches Spielhallengesetz erforderlich.

Die Antragsunterlagen können telefonisch angefordert werden.

Zuständigkeit

Fachbereich 3: Sicherheit, Ordnung und Wahlen

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Ansprechpartner

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