Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Anschnallpflicht bzw. vom Tragen eines Schutzhelmes
Kurzbeschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Beschreibung
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.
Bitte legen Sie ein ärztliches Attest vor.
Zuständigkeit
Fachbereich 3: Straßenverkehrsbehörde
Anschrift
Rathaus
Rathausplatz 36
65760
Eschborn
Sprechzeiten
Email: verkehrssicherheit@eschborn.de
Telefon: 06196/490-202
Sascha TrillEmail: strassenverkehrsbehoerde@eschborn.de
Telefon: 06196 490-208
zurück