Umzug Wohnort

Beschreibung

Email: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999
 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich Ihre An-, Ab- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt lediglich auf Ihre Daten im Melderegister bezieht und diese den Bestimmungen des Datenschutzes unterliegen. Es erfolgt keine automatische Weiterleitung an andere öffentliche Institutionen. Denken Sie deshalb bitte daran, Ihre neue Wohnadresse auch weiteren Ämtern (zum Beispiel: Finanzamt, Zulassungsstelle, Steueramt, Versorgungsamt) mitzuteilen.


Nutzen Sie ferner den "Umzugsservice Online" der Deutschen Post AG.

Sollten Sie für Ihren Umzug Parkplätze benötigen, so ist zwei Wochen vorher ein Antrag für eine Haltverbotzone bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.


Beachten Sie bitte das Bundesmeldegesetz:

Seit dem 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz in Kraft. Es ergeben sich im Bereich der An-, Ab- und Ummeldung folgende Änderungen:

Bei jeder Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen
Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist innerhalb von 2 Wochen nach Einzug vorzunehmen.

Alle Anmeldungen bis 31.10.2015 benötigen keine Wohnungsgeberbescheinigung. Sollte sich jemand nach dem 1. November rückwirkend anmelden, wird eine Bescheinigung des Wohnungsgebers benötigt.


Um eine Anmeldung handelt es sich bei:

  • Zuzug aus einer anderen Stadt nach Eschborn/Niederhöchstadt
  • Umzug innerhalb von Eschborn/Niederhöchstadt
  • Statusänderung in Haupt- oder Nebenwohnung


Zur Anmeldung in Eschborn/Niederhöchstadt müssen Sie:
im Einwohnermeldeamt in Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt persönlich vorsprechen, den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass sowie die Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen.

Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:

  • dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular
  • dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
  • Wohnungsgeberbescheinigung


Die An- oder Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach Wohnungswechsel zu erfolgen.

Abmeldung der Nebenwohnung:
Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, dann ist die Abmeldung bei der Stadt durchzuführen, wo der Hauptwohnsitz registriert ist.

Wegzug von Eschborn/Niederhöchstadt in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland (Abmeldung):
Eine Abmeldung in Eschborn ist nicht mehr erforderlich. Mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde erhält die Wegzugsgemeinde eine Rückmeldung und führt die Abmeldung von Amts wegen durch.

Wegzug von Eschborn/Niederhöchstadt ins Ausland (Abmeldung):

Zur Abmeldung in Eschborn/Niederhöchstadt müssen Sie:

  • im Einwohnermeldeamt in Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt persönlich vorsprechen, den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass vorlegen.


Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Abmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:

  • dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular
  • dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
  • Wohnungsgeberbescheinigung


Vordrucke der An-, Ab- und Ummeldung: (bitte nur nach vorheriger Rücksprache des Bürgerbüros ausdrucken und ausfüllen)

  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Wohnungsgeberbescheinigung


Woran man beim Wohnungswechsel noch denken sollte finden Sie auf der Seite "Informationen für Neubürger".

 

FORM: Landlord's certificate (Wohnungsgeberbescheinigung) with §19 of the Ferderal Citzizen's Registration Act

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen / Bürgerbüro

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Montag 13:00 - 16:00
Mittwoch 14:00 - 18:00
Samstag  (1. Samstag im Monat) 09:00 - 13:00

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen (Niederhöchstadt)

Anschrift

Verwaltungsstelle Niederhöchstadt
Hauptstraße 297
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Dienstag 08:00 - 13:00
Donnerstag  (10:00 - 15:00) 10:00 - 15:00
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