Untersuchungsberechtigungsschein

Beschreibung

E-Mail: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999

[Zur Seite des Bürgerbüros]

 

Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Für Erstuntersuchungen sowie gesetzliche Nachuntersuchungen werden Berechtigungsscheine ausgestellt. Bei der gesetzlichen Nachuntersuchung ist zusätzlich ein formloses Schreiben der zuständigen Personalabteilung vorzulegen.

Die Untersuchungsberechtigungsscheine werden nur an Jugendliche unter 18 Jahren bei Antragstellung ausgehändigt.

Gebühren

Die Ausgabe der Berechtigungsscheine erfolgt gebührenfrei.

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen / Bürgerbüro

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Montag 13:00 - 16:00
Mittwoch 14:00 - 18:00
Samstag  (1. Samstag im Monat) 09:00 - 13:00

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen (Niederhöchstadt)

Anschrift

Verwaltungsstelle Niederhöchstadt
Hauptstraße 297
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Dienstag 08:00 - 13:00
Donnerstag  (10:00 - 15:00) 10:00 - 15:00
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