Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
E-Mail: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999
Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Für Erstuntersuchungen sowie gesetzliche Nachuntersuchungen werden Berechtigungsscheine ausgestellt. Bei der gesetzlichen Nachuntersuchung ist zusätzlich ein formloses Schreiben der zuständigen Personalabteilung vorzulegen.
Die Untersuchungsberechtigungsscheine werden nur an Jugendliche unter 18 Jahren bei Antragstellung ausgehändigt.
Zuständigkeit
Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen / Bürgerbüro
Anschrift
Rathaus
Rathausplatz 36
65760
Eschborn
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
Montag | 13:00 - 16:00 | |
Mittwoch | 14:00 - 18:00 | |
Samstag (1. Samstag im Monat) | 09:00 - 13:00 |
Zuständigkeit
Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen (Niederhöchstadt)
Anschrift
Verwaltungsstelle Niederhöchstadt
Hauptstraße 297
65760
Eschborn
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Dienstag | 08:00 - 13:00 | |
Donnerstag (10:00 - 15:00) | 10:00 | - 15:00 |
zurück