Schädlingsbekämpfung
Beschreibung
Im gesamten Stadtgebiet werden 2 x jährlich Rattenbekämpfungsmaßnahmen von einer Fachfirma durchgeführt. Diese beziehen sich auf das Kanalnetz sowie entlang des Westerbaches. Im Einzelfall werden Überprüfungen und Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet, wenn im Stadtgebiet Ratten vorkommen.
Eigentümer von Liegenschaften sind nach den geltenden Rechtsvorschriften verpflichtet, unverzüglich unter der Beachtung der Schädlingsbekämpfungsverordnung Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Zuständigkeit
Fachbereich 3: Sicherheit, Ordnung und Wahlen
Anschrift
Rathaus
Rathausplatz 36
65760
Eschborn
Sprechzeiten
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