Schädlingsbekämpfung

Beschreibung

Im gesamten Stadtgebiet werden 2 x jährlich Rattenbekämpfungsmaßnahmen von einer Fachfirma durchgeführt. Diese beziehen sich auf das Kanalnetz sowie entlang des Westerbaches. Im Einzelfall werden Überprüfungen und Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet, wenn im Stadtgebiet Ratten vorkommen.

Eigentümer von Liegenschaften sind nach den geltenden Rechtsvorschriften verpflichtet, unverzüglich unter der Beachtung der Schädlingsbekämpfungsverordnung Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Zuständigkeit

Fachbereich 3: Sicherheit, Ordnung und Wahlen

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Ansprechpartner

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