Ummeldung Wohnort

Kurzbeschreibung

Email: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999

 

Bei einer Ummeldung kann beim Einwohnermeldeamt die Anschrift auf dem KFZ-Schein geändert werden, sofern dieser nach dem 01.10.2005 ausgestellt wurde.

Beachten Sie bitte das Bundesmeldegesetz:

Seit dem 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz in Kraft. Es ergeben sich im Bereich der An-, Ab- und Ummeldung folgende Änderungen:

Bei jeder Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen
Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist innerhalb von 2 Wochen nach Einzug vorzunehmen.

Um eine Anmeldung handelt es sich bei:

  • Zuzug aus einer anderen Stadt nach Eschborn/Niederhöchstadt
  • Umzug innerhalb von Eschborn/Niederhöchstadt
  • Statusänderung in Haupt- oder Nebenwohnung


Zur Anmeldung in Eschborn/Niederhöchstadt müssen Sie:
im Einwohnermeldeamt in Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt persönlich vorsprechen, den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass, die Wohnungsgeberbescheinigung und einen Aufenthaltstitel vorlegen.

Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:

  • dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular
  • dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
  • Wohnungsgeberbescheinigung (seit 01.11.2015)


Abmeldung der Nebenwohnung:
Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, dann ist die Abmeldung bei der Stadt durchzuführen, in der der Hauptwohnsitz registriert ist.

Wegzug von Eschborn/Niederhöchstadt in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland (Abmeldung):
Eine Abmeldung in Eschborn ist nicht mehr erforderlich. Mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde erhält die Wegzugsgemeinde eine Rückmeldung und führt die Abmeldung von Amtswegen durch.

Wegzug von Eschborn/Niederhöchstadt ins Ausland (Abmeldung):

Zur Abmeldung in Eschborn/Niederhöchstadt müssen Sie:

  • im Einwohnermeldeamt in Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt persönlich vorsprechen, den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass vorlegen.


Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Abmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:

  • dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular
  • dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
  • Wohnungsgeberbescheinigung (seit 01.11.2015)


Vordrucke der An- Ab- und Ummeldung: (bitte nur nach vorheriger Rücksprache des Bürgerbüros ausdrucken und ausfüllen)

  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Wohnungsgeberbescheinigung (Seit dem 01.11.2015)


Woran man beim Wohnungswechsel noch denken sollte finden Sie auf der Seite "Informationen für Neubürger".

 

FORM: (Landlord's certificate (Wohnungsgeberbescheinigung) with §19 of the Ferderal Citzizen's Registratrion Act)

Gebühren

Für eine Anmeldung werden keine Gebühren erhoben. Die Änderung des KFZ-Scheins kostet €10,70, die bar oder per EC-Karte gezahlt werden können.

Benötigte Unterlagen

Bringen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Auf den deutschen Ausweisen wird die komplette Adresse eingetragen. Bei Anmeldungen von Nicht-EU-Bürgern ist ebenfalls der Aufenthalt vorzulegen.
Wenn Sie Kinder mit ummelden möchten, halten Sie bitte das Dokument des Kindes bzw. wenn kein Dokument vorhanden, ist die Geburtsurkunde bereit. Weiterhin ist zur Anmeldung von Kindern die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten erforderlich. Falls das alleinige Sorgerecht besteht, ist ein Nachweis zur Ummeldung vorzulegen.

Bei Anmeldungen aus dem Ausland von verheirateten Personen ist eine Heiratsurkunde, übersetzt ins Deutsche und gegebenenfalls mit einer Apostille/Legalisation versehen, zur Anmeldung mitzubringen.

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen / Bürgerbüro

Anschrift

Rathaus
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Montag 13:00 - 16:00
Mittwoch 14:00 - 18:00
Samstag  (1. Samstag im Monat) 09:00 - 13:00

Zuständigkeit

Fachbereich 3 : Einwohnermeldewesen (Niederhöchstadt)

Anschrift

Verwaltungsstelle Niederhöchstadt
Hauptstraße 297
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Dienstag 08:00 - 13:00
Donnerstag  (10:00 - 15:00) 10:00 - 15:00
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