Spielapparatesteuer

Beschreibung

Die Spielapparatesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer auf die Benutzung öffentlich zugänglicher Spiel- und Geschicklichkeitsapparate. Sie wird auf Grundlage der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Satzung zur Spielapparate- und Spielhallensteuer erhoben.

 

Der Steuer unterliegen:

  • die Benutzung von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie öffentlich zugänglich sind,
  • das Spielen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen um Geld oder Sachwerte.

 

Für die Berechnung der Besteuerung der Spielapparate ist vom Automatenaufsteller vierteljährlich eine Selbsterklärung abzugeben. Steuertermin für diese Selbsterklärung ist der 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (15.04., 15.07., 15.10. und 15.01.). Die Steuererklärung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und die errechnete Steuer an die Stadtkasse zu entrichten.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Spielapparatesatzung.

Übersicht der städtischen Steuern.

Zuständigkeit

Fachbereich 1

Anschrift

Außenstelle Gewerbegebiet Süd: T.O.P.A.S. Bürogebäude 2
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Erreichbarkeitszeiten
WochentagVormittagsNachmittags
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Mittwoch 15:00 - 18:00
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