Abwassergebühren

Kurzbeschreibung

Die Stadt erhebt für das Einleiten von Schmutzwasser und Niederschlagswasser Gebühren.

Beschreibung

1. Der Frischwasserverbrauch wird über einen Wasserzähler gemessen und bildet damit den Kostenmaßstab für die Abwassergebühr. Die Gebühr wird pro m³ verbrauchtem Frischwasser berechnet. Der Wasserverbrauch ist gleich der Menge, welche in den Kanal geleitet wird. Geringfügige Verluste bleiben hierbei unberücksichtigt.

2. Für das Einleiten von häuslichem Schmutzwassers in den Kanal wird der Frischwasserverbrauch zu Grunde gelegt.

3. Für das Einleiten von Niederschlagswasser in den Kanal wird die bebaute und künstlich befestigte Fläche eines Grundstücks als Gebührenmaßstab zugrunde gelegt. Die Gebühr wird pro m² abflussrelevanter Fläche berechnet. Die Größe der abflussrelevanten Fläche kann durch Entsiegelung verringert werden.

4. Wasser, welches zur Gartenbewässerung genutzt wird, kann durch die Montage eines Sonderwasserzählers vom Frischwasserverbrauch abgezogen werden. Der Einbau des Sonderwasserzählers muss vom Eigentümer selbst bezahlt werden. Hierdurch verringert sich die Abwassergebühr, weil das Wasser nicht dem Kanal zugeführt wird.


Auf der Service-Seite "Abwasser" finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Themen Kanalanschluss, Planauskünfte und Versiegelte Fläche sowie die aktuellen Gebührensätze.

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Zuständigkeit

Fachbereich 5: Tiefbau

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