Blindengeld
Beschreibung
Blindengeld wird vom Landeswohlfahrtsverband gewährt. Es ist eine pauschalierte monatliche Geldleistung, die blindheitsbedingte Mehraufwendungen abdecken soll.
Die Zahlung ist nicht von der Höhe des Einkommens oder Vermögens abhängig.
Anträge erhalten Sie im Rathaus Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt. Sie werden direkt an den Landeswohlfahrtsverband geschickt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landeswohlfahrtsverband.
Gerne stehen Ihnen auch unsere Mitarbeiter zur Verfügung.
Zuständigkeit
Fachbereich 4 : Soziales und Rente
Anschrift
Rathaus
Rathausplatz 36
65760
Eschborn
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Mittwoch | 15:00 - 18:00 | |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 | |
Montag | 08:00 - 12:00 | |
Freitag | 08:00 - 12:00 |
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