Wohnungswesen
Voraussetzung:
- Mindestalter zum Bezug einer Seniorenwohnung 60 Jahre (bei auswärtigen Bewerbern muss ein Kind den Hauptwohnsitz in Eschborn haben)
- Ausländer benötigen eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder eine unbefristete Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EG
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis/Pass
- Aufenthaltsstatus
- Heiratsurkunde
- Mietvertrag
Einkommensnachweise:
- Elektronische Lohnsteuerbescheinigung oder Dezember-Gehaltsabrechnung des Vorjahres
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen (letzte drei Monate) und Arbeitsvertrag
- Unterhaltsnachweise (Unterhaltstitel etc.)
Neuester Einkommensteuerbescheid
- Bescheid über Altersrente bzw. neueste Rentenanpassungsmitteilung
- Bescheid über Witwen-/Witwerrente bzw. neueste Rentenanpassungsmitteilung
- Bescheid über Betriebs-/Zusatzrente bzw. neueste Anpassungsmitteilung
Auszubildende:
Ausbildungsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnungen (letzte drei Monate)
Studierende:
Studienbescheinigung/Einkommensnachweise, wenn vorhanden
Schüler:
Aktuelle Schulbescheinigung
Aktueller und gültiger Schwerbehindertennachweis
Aktuelle Bescheide (Wohngeld, Sozialhilfe/SGB II bzw. Grundsicherung/SGB XII)
Mutterpass
Betreuerausweis oder Bestellung zum Betreuer
Ausstellung am Hauptwohnort auf Anfrage