Wahlen

Mehr Informationen zu den jeweiligen Wahlen finden Sie rechtzeitig hier.

 

[ Hier finden Sie die Ergebnisse der vergangenen Wahlen ]

 


Der Hessische Landtag ist das Parlament des Landes Hessen. Als Legislative verabschiedet es Landesgesetze, wählt und kontrolliert die Landesregierung und bewilligt den Landeshaushalt. Er besteht in der Regel aus 110 Abgeordneten. 55 Abgeordnete werden in den Wahlkreisen direkt gewählt, die restlichen 55 Abgeordneten erhalten ihre Sitze über die Landeslisten der Parteien. Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt.


Die nächste Landtagswahl findet am Sonntag, dem 8. Oktober 2023 statt.


Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen haben.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Hessen.


Schöffenwahl

Alle 5 Jahre finden die Wahlen für die Schöffinnen und Schöffen der Amts- und Landgerichte statt. Gesucht werden dabei in Eschborn Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht Frankfurt am Main als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Ersatzschöffen.
 

Benötigte Fähigkeiten und Kenntnisse

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
 

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
 

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

 

Die nächsten Schöffenwahlen für die Wahlperiode 2029/2033 finden im Jahr 2028 statt.


Weitere Informationen zum Thema Schöffenamt erhalten Sie unter www.schoeffenwahl.de.

Für Fragen steht Ihnen auch Frau Fischer unter der Telefonnummer 06196 490-109 (Gremienbüro) zur Verfügung.


Parallel zu den Schöffinnen und Schöffen für die Amts- und Landgerichte finden die Wahlen für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen statt. Damit ist der Jugendhilfeausschuss des Main-Taunus-Kreises befasst.

Folgende Voraussetzungen sollten die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen:

  1. Das 25. Lebensjahr muss vollendet sein.
  2. Das 70. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein.
  3. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in Eschborn wohnen.

Außerdem sollen Personen, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter infolge Richterspruchs nicht besitzen, nicht zu dem Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen berufen werden.


Die nächsten Wahlen für die Wahlperiode 2029/2033 finden wieder in 2028 statt.


Fragen können gerne an den Jugendausschuss gerichtet werden: an oder per Post an den Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises, Postfach 14 80, 65704 Hofheim.