Brut- und Setzzeit beginnt – Besondere Aufsichtspflicht für Hunde

Die ersten Frühlingsblüten sind zu sehen, das Wetter wird milder und Vogelzwitschern verrät: das Frühjahr beginnt.

In der nächsten Zeit beginnen die Vögel mit der Brut und auch Rehwild und Feldhasen bringen ihren Nachwuchs zur Welt, der zunächst ungeschützt den Gefahren der Umwelt ausgesetzt ist.

Daher bittet die Erste Stadträtin Bärbel Grade alle Hundehalterinnen und -halter, während der Brut- und Setzzeiten ihre vierbeinigen Freunde im Sinne des Wildtierschutzes grundsätzlich an die Leine zu nehmen.


Ein Hund muss noch nicht einmal ein ausgeprägtes Jagdverhalten zeigen – seine bloße Anwesenheit kann genügen, um Wildtiere zu gefährden. So verlassen zum Beispiel Bodenbrüter wie Feldlerchen, Rotkehlchen, Kiebitz oder Rebhühner bei Gefahr fluchtartig ihren Brutplatz. Während ihrer Abwesenheit kann das Gelege auskühlen oder Nesträubern zum Opfer fallen. Rehkitze und Feldhasenkinder warten in Verstecken auf die Rückkehr ihrer Mütter, die sich stärken müssen, um ausreichend Milch für ihre Jungtiere zu produzieren. Stöbert ein Hund sie auf, sind sie völlig schutzlos. Selbst wenn der Hund sie nicht verletzt: Schon ein fremder Geruch kann dazu führen, dass Eltern ihre Jungtiere aufgeben.


Die Brut- und Setzzeiten dauern grundsätzlich vom 1. März bis 15. Juli. In dieser Zeit gilt an allen Feldern, Wäldern und Grünflächen, sowohl inner- als auch außerorts eine besondere Aufsichtspflicht für Hunde. 

Ausnahmen für den Leinenzwang gelten für die rechtmäßige Jagdausübung, den Rettungseinsatz, die Landespolizei, die Bundespolizei und den Zoll.


„Auch außerhalb der Brut- und Setzzeiten sind Hunde so zu führen, dass eine Gefährdung durch sie ausgeschlossen ist. Von Kinderspielplätzen sind sie immer fernzuhalten. Dorthin sollten Hunde grundsätzlich nicht geführt werden“, betont Erste Stadträtin Grade.