Gartenabfälle richtig entsorgen statt Strafen riskieren

Die Stadt Eschborn möchte ihre Bürgerinnen und Bürger erneut auf die Wichtigkeit der korrekten Entsorgung von Gartenabfällen hinweisen.

Unzulässige Ablagerungen von Gras, Laub und Astmaterial in Grünflächen, wie Anfang des Monats wieder entlang des Radwegs am Lärmschutzstreifen der Steinbacher Straße beobachtet, stellen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern verursachen auch erhebliche Kosten für die Allgemeinheit durch die notwendige Beseitigung und zusätzliche Pflegemaßnahmen.
 

Erste Stadträtin Bärbel Grade betont: "Unsere Grünflächen sind ein wertvolles Gut für Eschborn. Jede illegale Ablagerung von Gartenabfällen unterläuft die Anstrengungen, unsere städtischen Grünflächen attraktiv und vital zu erhalten. Daher appelliere ich an das Verantwortungsbewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger, unsere zumeist kostenlos angebotenen Entsorgungslösungen zu nutzen und so aktiv zum Schutz unserer Umwelt beizutragen."


Gartenabfälle gelten rechtlich als Müll. Die Entsorgung von Gartenabfällen in Grünflächen wie zum Beispiel an Erdwällen, Wiesen und Bachläufen, sowie in der freien Natur sind daher gemäß dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz kein Kavalierdelikt. Zur Anzeige gebrachte Verstöße können ordnungs- oder strafrechtlich geahndet werden.


Für die ordnungsgemäße Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen bieten sich folgende Möglichkeiten:

  • Kompostierung im eigenen Garten
  • Nutzung kompostierbarer Gartenabfallsäcke, erhältlich in der Stadtverwaltung
  • gebührenfreie Abgabe von Gartenabfällen beim Dienstleistungszentrum
  • Entsorgung über den Mobilen Wertstoffhof zu den im Abfallkalender genannten Terminen (Terminvereinbarung unter wertstoffhof.eschborn.de)

Für die Entsorgung von sperrigen Ästen oder Stämmen ab 2 Meter Länge oder 12 cm Durchmesser ist der Sperrmüll vorgesehen. Die Sperrmüll-Anmeldung ist unkompliziert unter www.eschborn.de/abfallkalender möglich.


Gartenabfälle sollten außerdem unter keinen Umständen offen verbrannt werden. Beim Verbrennen von feuchtem Material entstehen Schadstoffe und Feinstaub, die nicht nur der Umwelt schaden, sondern durch eine starke Rauchentwicklung direkt vom Menschen eingeatmet werden können.