Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Hundesteuer
Beschreibung
Ab dem 01.01.2020 erhebt die Stadt Eschborn Hundesteuer.
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache, online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle an- und abmelden.
Für die schriftliche Anmeldung verwenden Sie bitte das Formular Anmeldung zur Hundesteuer, für die Abmeldung entsprechend das Formular Abmeldung von der Hundesteuer. Sie erhalten die Formulare auch im Rathaus, in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt oder beim Fachbereich 1, Steuern und Hausabgaben, in der Mergenthalerallee 79-81.
Online können Sie Ihren Hund hier anmelden bzw. hier abmelden.
Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder zurückzugeben ist. Die Hundesteuermarke ist außerhalb der Wohnung oder des Grundstücks mitzuführen. Sie kann am Halsband des Hundes befestigt werden.
Voraussetzungen
Halterin oder Halter eines Hundes ist die Person, die einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzung sieht eine Anmeldefrist von binnen 14 Tagen vor.
Rechtsgrundlage
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der Hundesteuersatzung.
Übersicht der städtischen Steuern.
Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund | 72,00 EUR |
für den zweiten Hund | 84,00 EUR |
für den dritten und jeden weiteren Hund | 96,00 EUR |
für einen gefährlichen Hund | 900,00 EUR |
Für bestimmte Hunde und Situationen (z. B. Blinden- oder Behindertenbegleithunde, Diensthunde, Hunde aus dem Tierheim) können Steuerbefreiungen beantragt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Fachbereich 1, Steuern und Hausabgaben.
Legal Local
Legal Global
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
>Email: steuern@eschborn.de
>Telephone: 06196/490-311
>Email: abfall@eschborn.de
>Telephone: 06196/490-308
>Email: steuern@eschborn.de
>Telephone: 06196/490-310
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