Plakatierung, Genehmigung

Kurzbeschreibung

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird jeweils für eine bestimmte Anzahl von Plakaten erteilt.

Bitte stellen Sie Ihre Anträge über die Plattform Servo, bei der Sie sich über den folgenden Link ein Konto anlegen können. Hinweis: Die Kommunikation zu Ihrem Antrag wird innerhalb der Plattform stattfinden. Wenn neue Informationen zu Ihrem Antrag in Servo bereitliegen, erhalten Sie eine automatisch von Servo erstellte E-Mail.

Beschreibung

Folgendes gilt es zu beachten:

Gemäß Magistratsbeschluss der Stadt Eschborn darf mit maximal 50 Plakaten pro Veranstaltung geworben werden. Die Plakatständer dürfen frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (bei Wahlen: frühestens 6 Wochen vorher) aufgestellt werden und müssen spätestens 3 Tage nach der Veranstaltung aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt sein.

 

Zuständigkeit

Fachbereich 3: Straßenverkehrsbehörde

Anschrift

Rathaus
Ludwig-Erhard-Straße 30-34
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Ansprechpartner

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