Plakatierung, Genehmigung
Kurzbeschreibung
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird jeweils für eine bestimmte Anzahl von Plakaten erteilt
Beschreibung
Folgendes gilt es zu beachten:
Gemäß Magistratsbeschluss der Stadt Eschborn darf mit maximal 50 Plakaten pro Veranstaltung geworben werden. Die Plakatständer dürfen frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (bei Wahlen: frühestens 6 Wochen vorher) aufgestellt werden und müssen spätestens 3 Tage nach der Veranstaltung aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt sein.
Zuständigkeit
Fachbereich 3: Straßenverkehrsbehörde
Anschrift
Rathaus
Ludwig-Erhard-Straße 30-34
65760
Eschborn
Sprechzeiten
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