Plakatierung, Genehmigung

Kurzbeschreibung

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird jeweils für eine bestimmte Anzahl von Plakaten erteilt

Beschreibung

Folgendes gilt es zu beachten:

Gemäß Magistratsbeschluss der Stadt Eschborn darf mit maximal 50 Plakaten pro Veranstaltung geworben werden. Die Plakatständer dürfen frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (bei Wahlen: frühestens 6 Wochen vorher) aufgestellt werden und müssen spätestens 3 Tage nach der Veranstaltung aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt sein.

 

Zuständigkeit

Fachbereich 3: Straßenverkehrsbehörde

Anschrift

Rathaus
Ludwig-Erhard-Straße 30-34
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Ansprechpartner

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