Sondernutzung von öffentlichem Verkehrsraum

Beschreibung

 Wer öffentliche Wege, Straßen oder Plätze zum:

  • Lagern von Baumaterial
  • Aufstellen von Fahrzeugen / Maschinen / Gerüsten / (Bauschutt)-Containern
  • Anbringung von Plakaten
  • Überspannen der Fahrbahn (mit beispielsweise Bannern, Kabelbrücken etc.)
  • Einrichten und Aufstellen eines Informationsstandes
  • Aufstellen von Warenauslagen (vor Geschäften) 

benutzen möchte / muss, benötigt eine dementsprechende Genehmigung.

Bitte stellen Sie Ihre Anträge über die Plattform Servo, bei der Sie sich über den folgenden Link ein Konto anlegen können. Hinweis: Die Kommunikation zu Ihrem Antrag wird innerhalb der Plattform stattfinden. Wenn neue Informationen zu Ihrem Antrag in Servo bereitliegen, erhalten Sie eine automatisch von Servo erstellte E-Mail.

Alternativ benutzen Sie zur Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung bitte den unten stehenden Antrag.

Dieser muss mindestens zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden.

Die Genehmigung ist grundsätzlich kostenpflichtig.

Gebühren

 

Aufstellen von:

- Gerüsten, Bauzäunen, Bauwagen etc.

  • 2,00 Euro je Kalendertag; mind. 40,00 Euro

- Maschinen, Geräten, Fahrzeugen

  • 6,50 Euro je Kalendertag; mind. 50,00 Euro

- (Bauschutt)-Containern

  • 0,50 Euro je Kalendertag; mind. 10,00 Euro

- Informationsständen

  • 20,00 Euro

- Warenauslagen

  • 10,00 Euro pro Quadratmeter und Jahr

Überspannen der Fahrbahn mit:

- Transparenten, Kabelbrücken, etc.

  • 2,00 Euro je Kalendertag; mind. 10,00 Euro

Zuständigkeit

Fachbereich 3: Straßenverkehrsbehörde

Anschrift

Rathaus
Ludwig-Erhard-Straße 30-34
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Ansprechpartner

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