Spielautomaten, Erlaubnis

Kurzbeschreibung

Automatenaufsteller benötigen eine Erlaubnis gemaß § 33c Gewerbeordnung.

Zusätzlich ist für den jeweiligen Aufstellungsort eine Geeignetheitsbescheinigung zu beantragen.

Die Antragsunterlagen können telefonisch angefordert werden.

Zuständigkeit

Fachbereich 3: Sicherheit, Ordnung und Wahlen

Anschrift

Rathaus
Ludwig-Erhard-Straße 30-34
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Ansprechpartner

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