Fehlbelegungsabgabe
Kurzbeschreibung
In Hessen ist die Fehlbelegungsabgabe aus früheren Jahren bekannt. Von 1993 bis 2011 wurde sie schon einmal erhoben.
Die Hessische Landesregierung hat dieses Gesetz in der öffentlichen Wohnraumförderung (Fehlbelegungsabgabe-Gesetz) beschlossen. 2016 wurde sie wieder eingeführt.
Im Rahmen dieses Gesetzes besteht die Möglichkeit, dass eine Kommune Aufgaben nach diesem Gesetz für eine oder mehrere andere Kommunen übernimmt. Zwischen den Kommunen Bad Soden am Taunus und der Kommune Eschborn wurde eine solche Interkommunale Zusammenarbeit vereinbart.
Das bedeutet, dass die Stadt Bad Soden am Taunus diese für Eschborn übernimmt.
Wir bitten Sie daher, Ihre vollständigen Unterlagen direkt an die Stadt Bad Soden am Taunus zu senden und sich auch bei Fragen dorthin zu wenden:
Stadt Bad Soden am Taunus
Königsteiner Str. 73
65812 Bad Soden am Taunus
Tel: 06196 / 208-231
e-mail: febag@stadt-bad-soden.de
Zuständigkeit
Anschrift
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