Da die Umsatzsteuer erst mit dem Ablauf des Voranmeldezeitraums der Ausführung des Umsatzes entsteht, werden die Lieferungen von Wasser auch erst am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums als ausgeführt behandelt.
Für alle Anschlusspflichtigen in Eschborn bedeutet dies, dass die Stadt Eschborn keinen Zählerstand zum 30.06.2020 benötigt. Der Jahresverbrauch wird - wie gewohnt - zum Jahresende ermittelt. Die bisherigen Vorauszahlungsbescheide behalten ihre Gültigkeit.
Mit der Verbrauchsabrechnung 2020 wird die Umsatzsteuer entsprechend korrigiert und für den gesamten Zeitraum 2020 mit dem befristet gesenkten Umsatzsteuersatz von 5 Prozent berechnet.