Planen, Bauen & Wohnen in Eschborn

Herausragende zeitgenössische Architektur und ehrwürdige Fachwerkhäuser verschmelzen in Eschborn und Niederhöchstadt zu einem harmonischen Gesamtbild. So konnten sich trotz der modernen Gewerbegebiete beide Ortsteile ihren Charakter als Wohnorte im Grünen bewahren. Ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis, die Möglichkeit, individuelle Wohnvorstellungen umzusetzen und seine zentrale Lage machen Eschborn zu einer attraktiven Stadt. Eine hervorragende Verkehrsanbindung ermöglicht es, Naherholungsgebiete wie den Taunus ebenso schnell zu erreichen wie die Metropole Frankfurt. Ein breites kulturelles Angebot, ausreichende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder sowie alle Schulformen bieten gerade jungen Familien optimale Bedingungen.

Bebauungspläne

Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen regelt das Baugesetzbuch. Die §§ 1 bis 13 BauGB schreiben den Städten und Gemeinden vor, welche Verfahrensschritte im einzelnen zu beachten sind. Diese sind für den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) nahezu identisch. Für die Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne (Vorhaben- und Erschließungsplan) sowie Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen gelten gewisse Besonderheiten. Die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen gelten auch für deren Änderung, Ergänzung und Aufhebung (§ 1 Abs. 8 BauGB).

Einsicht Bebauungspläne.