Starkregen und Hochwasser
Aufgrund der klimatischen Veränderungen werden Hochwasser- und Starkregenereignisse uns in Zukunft immer häufiger beschäftigen – auch in Eschborn. Diese Entwicklung stellt sowohl die Stadtplanung als auch private Eigentümerinnen und Eigentümer vor große Herausforderungen. Stadtverwaltung und Privatpersonen müssen gemeinsam Vorsorge treffen, um Sicherheit, Lebensqualität und den Schutz von Eigentum nachhaltig zu gewährleisten.
Warum Klimaanpassung wichtig ist
Die Zunahme von Starkniederschlägen und anderen Extremwetterereignissen verdeutlicht, wie wichtig gezielte und umfassende Maßnahmen sind. Wie sich der Klimawandel bereits in Hessen bemerkbar macht und welche Vorsorgemaßnahmen zu empfehlen sind, können Sie den Broschüren des Landes Hessen entnehmen.
Als Starkregen bezeichnet man Niederschläge von mehr als 25 Millimeter pro Stunde oder mehr als 35 Millimeter in sechs Stunden. Starkregen kann überall auftreten und zu schnell ansteigenden Wasserständen und/oder zu Überschwemmungen führen. Häufig geht Starkregen auch mit Bodenerosion einher.
Der Deutsche Wetterdienst warnt vor Starkregen in 3 Stufen (wenn voraussichtlich folgende Schwellenwerte überschritten werden):
- Regenmengen 15 bis 25 l/m² in 1 Stunde oder 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden (Markante Wetterwarnung)
- Regenmengen > 25 bis 40 l/m² in 1 Stunde oder > 35 l/m² bis 60 l/m² in 6 Stunden (Unwetterwarnung)
- Regenmengen > 40 l/m² in 1 Stunde oder > 60 l/m² in 6 Stunden (Warnung vor extremem Unwetter)
Material zum Thema Starkregen
Erstellung einer Starkregensimulation und Analyse der Abflusswege, Ermittlung von zentralen und dezentralen Maßnahmen zur Schadensminimierung bei Starkregenereignissen
(von Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtschaftsing. Andreas Blank (Ingenieurgemeinschaft Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank, GbR))
Hochwasser
Hochwasser wird der Zustand von Gewässern genannt, bei dem ihr Wasserstand deutlich über dem durchschnittlichen Pegelstand liegt
Hochwasseruntersuchung am Westerbach
aquadrat ingenieure GmbH
Förderrichtlinien für privaten Hochwasser- und Starkregenschutz sowie nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung
Das Hochwasser- und Starkregenschutzkonzept der Stadt Eschborn
Das Hochwasser- und Starkregenschutzkonzept der Stadt Eschborn und die daraus abgeleiteten Maßnahmen bilden die Grundlage für unsere kommunalen Schutzmaßnahmen. Sie umfassen konkrete Schritte zum Schutz von Mensch, Eigentum und Umwelt auf kommunalen Flächen, Straßen und Plätzen sowie für städtische Liegenschaften.
Förderung privater Maßnahmen zur Klimaanpassung
Neben den kommunalen Maßnahmen unterstützt die Stadt Eschborn mit zwei Förderrichtlinien gezielt auch private Vorsorgemaßnahmen:
- Förderrichtlinie Starkregenvorsorge und Hochwasserschutz:
- Beratung durch Fachbüros
- Bauliche Maßnahmen zum Schutz von privaten Gebäuden und Flächen
- Förderrichtlinie zur Regenwasserbewirtschaftung:
- Bau von Zisternen zur Regenwassernutzung und –rückhaltung
- Dachbegrünung zur Dämpfung des Dachabflusses von Niederschlagsspitzen
Gemeinsam vorsorgen – Verantwortung übernehmen
Die Stadt Eschborn möchte Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer motivieren, aktiv Vorsorgemaßnahmen umzusetzen. Mit den Förderprogrammen stärken wir die Widerstandsfähigkeit unserer Stadt gegenüber den Folgen von Starkregen und Hochwasser und tragen zu einer vorausschauenden Klimaanpassung bei.
Antragsverfahren
Die Förderung erfolgt in zwei Schritten:
- Beratungsförderung:
Zunächst werden die Kosten für eine Beratung durch ein qualifiziertes, unabhängiges Fachbüro gefördert. Ziel dieser Beratung ist es, geeignete Schutzmaßnahmen für das jeweilige Grundstück aufzuzeigen.
- Umsetzungsförderung:
Wer eine oder mehrere der empfohlenen Maßnahmen von Fachfirmen umsetzt, kann anschließend auch dafür eine Förderung beantragen.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Sind diese Mittel aufgebraucht sind, können im laufenden Haushaltsjahr keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige dingliche Berechtigte von Grundstücken in den Gemarkungen Eschborn und Niederhöchstadt.
Diese können sein:
- Privatpersonen
- Wohneigentümergemeinschaften (WEG, hier muss die Antragstellung durch die Hausverwaltung erfolgen)
- gemeinnützige Vereine.
- Nutzen Sie hierfür die hier abrufbaren Antragsformulare.
- Einsenden können Sie den Antrag anschließend per E-Mail oder per Post an den
Magistrat der Stadt Eschborn
- Klimaschutz -
Rathausplatz 36
65760 Eschborn
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Förderrichtlinien sorgfältig durch. Dort erfahren Sie, welche Maßnahmen in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen gefördert werden.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs. Ein Antrag gilt erst dann als eingegangen, wenn alle erforderlichen Dokumente (z.B. Angebote oder Eigentumsnachweise) vollständig vorliegen.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anträge nur an einem Arbeitstag pro Woche bearbeitet werden.
- Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 bis 4 Wochen.
- Wir bitten Sie, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.