Die Trauung: besonderes Ambiente des Eschborner Standesamtes

Trauungen finden in Eschborn im städtischen Museum am Eschenplatz, grundsätzlich zu den allgemeinen Dienstzeiten statt.

Außerdem bieten wir an bestimmten Samstagen Termine an. Diese können Sie telefonisch beim Standesamt erfragen.

Natürlich können Sie auch den im Saal befindlichen Flügel und/oder die CD-Anlage für die musikalische Umrahmung des schönsten Augenblicks Ihres Lebens nutzen.

Der Trausaal bietet Raum für ca. 70 Sitzplätze und ist wie auch unsere Büros im Rathaus barrierefrei erreichbar.

Da sich das Museum im historischen Teil Eschborns in einem verkehrsberuhigten Bereich befindet ist die Anzahl der Parkmöglichkeiten eingeschränkt. Zeitbegrenzte Abstellplätze gibt es im Umfeld der gegenüberliegenden Kirche oder aber in den Seitenstraßen.

Gebühren

Anmeldung Eheschließung47 €
 
Je ausländischem Recht zusätzlich23,50 €

Gebühren Eheschließung
(samstags)

47 €
71 €
Urkunden6 € /12 €
Stammbuch20€ bis 35€

Anmeldung der Eheschließung

Sofern mindestens einer der Ehepartner in Eschborn gemeldet ist, ist das Standesamt Eschborn auch für die Anmeldung der Eheschließung zuständig. Welche Unterlagen letztendlich für die Heirat notwendig sind, richtet sich nach individuellen Gegebenheiten wie Geburtsort, Staatsangehörigkeit, eventuelle Vorehen und dergleichen mehr.
Deshalb ist es von Vorteil, sich möglichst persönlich beraten zu lassen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Bei der Gelegenheit können wir natürlich auch schon einen unverbindlichen Termin reservieren. Bedenken Sie bitte, dass Ihre Anmeldung ein halbes Jahr gültig ist. Besonders bei Eheschließungen mit Auslandsbezug ist es wichtig, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.

Wenn Sie beide nicht in Eschborn gemeldet sind, sind wir gerne bereit, ihren Terminwunsch unverbindlich vorab zu notieren. Wegen der erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung, wenden Sie sich bitte zunächst an das für Sie zuständige Standesamt an Ihrem Wohnsitz.

Wenn Sie dort die Anmeldung Ihrer Eheschließung erledigt haben, unterhalten wir uns am besten bei einem Besuch in unserem Büro über die Einzelheiten Ihrer Trauung.

Durch eine Änderung des Personenstandsgesetzes ist es möglich, Trauungen auch außerhalb der Diensträume innerhalb des Stadtgebietes durchzuführen. Die jeweilige Örtlichkeit muss allerdings den Anforderungen des § 14 Abs. 2 PStG gerecht werden, wonach die Eheschließung in einer der „Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die der Standesbeamtin/dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme ihrer/seiner Amtshandlung ermöglicht“, vorgenommen werden soll.

Einzelheiten über die räumlichen Vorraussetzungen können beim Standesamt erfragt werden.

Praktische Vorgehensweise:

Die zukünftigen Ehegatten informieren sich rechtzeitig über die vorzulegenden Dokumente, melden sich wie bisher zur Eheschließung an und besprechen den gewünschten Heiratsort.

Die Standesbeamtin/der Standesbeamte erläutert, gegebenenfalls bei einem Ortstermin, die Erfordernisse für den Ablauf der Trauhandlung und Beurkundungsvoraussetzung.

Sofern aus amtlicher Sicht keine Hindernisse bezüglich des Trauungsortes und der Ehefähigkeit bestehen, wird eine Bescheinigung über den verbindlichen Eheschließungstermin und Ort erteilt.