Standesamt Eschborn

Innerhalb der Stadtverwaltung sind wir Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Eheschließung. Wir sind ebenfalls bei namens- und abstammungsrechtlichen Fragen sowie für Beurkundungen von Geburten und Sterbefällen für Sie da. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu unserem Fachgebiet aufbereitet.

Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen und Anliegen gerne per E-Mail oder telefonisch.

Wir freuen uns mit Ihnen in Kontakt zu kommen und beantworten Ihre Anfrage zeitnah!


Sofern einer der beiden Ehegatten in Eschborn seinen Wohnsitz hat, können Sie Ihre Eheschließung bei uns anmelden. Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor Ihrem Trautermin möglich.

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen telefonisch oder per E-Mail. Anschließend teilen wir Ihnen mit, welche Dokumente Sie für die Anmeldung der Eheschließung benötigen. Um die Anmeldung der Eheschließung abzuwickeln, vereinbaren wir mit Ihnen einen gemeinsamen persönlichen Termin in unserem Büro.

Trauort

Gerne können Sie sich von uns trauen lassen. Als Trauort bieten wir Ihnen den Saal im historischen Fachwerkgebäude des Museums der Stadt Eschborn am Eschenplatz an. Der Trausaal bietet Platz für bis zu ca. 70 Gäste und ist barrierefrei zu erreichen. Das Museum ist zentral in Eschborn gelegen. Parkplätze sind in begrenzter Zahl in den umliegenden Straßen vorhanden.


Sektempfang

Auf Wunsch können Sie gemeinsam mit Ihren Gästen nach der Trauung anstoßen. Bis zu einer Anzahl von 35 Personen berechnen wir für die Bewirtung 75,00 €. Bei mehr als 35 Personen wird der doppelte Betrag fällig. Der Umtrunk kann bei schlechtem Wetter im Vorraum des Saals und bei gutem Wetter im Garten des Museums stattfinden.


Alternative Trauorte

Es besteht auch die Möglichkeit die Trauung an einem anderen Ort innerhalb des Stadtgebiets vorzunehmen. An den alternativen Ort der Trauung sind dabei besondere Anforderungen zu stellen, die der Bedeutung der Ehe würdig und vorab durch das Standesamt zu prüfen sind.
 

Trautermine

Für die Vereinbarung von Trauterminen wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an uns. Grundsätzlich finden Trauungen unter der Woche zu den allgemeinen Dienstzeiten statt. Zusätzlich bieten wir Trauungen an ausgewählten Samstagen im Jahr an. Online können derzeit noch keine Termine vereinbart werden.
 

Trautag

Am Tag der Trauung begrüßen wir Sie und Ihre Gäste im Trausaal. Unsere Rede an Sie wird auf Wunsch personalisiert, sofern unsere Kapazitäten es ermöglichen. Bitte lassen Sie uns Ihre persönlichen Wünsche für die Trauung spätestens zwei Wochen vor dem Trautermin zukommen. Gerne können Sie Ihre Trauung musikalisch gestalten: Ihnen stehen hierfür ein Flügel und eine Bluetooth-Box zur Verfügung.

Bitte nehmen Sie an Ihrem Wunsch-Trauort Kontakt zum dortigen Standesamt auf. Die Prüfung der Ehefähigkeit (Anmeldung der Eheschließung) erfolgt bei uns im Standesamt Eschborn.

Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle im Ausland, welche Unterlagen Sie dort für die Eheschließung benötigen. Wir stellen Ihnen (falls erforderlich) ein Ehefähigkeitszeugnis aus, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Eschborn haben. Für weitere Informationen zur Antragstellung kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.

Sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie eine im Ausland geschlossene Ehe im deutschen Personenstandsregister nachbeurkunden lassen. Es besteht keine Pflicht zur Nachbeurkundung. Für die Beurkundung werden Gebühren fällig.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Eschborn haben, nehmen Sie für eine Beratung bitte Kontakt mit uns auf. Gleiches gilt auch, wenn Sie derzeit im Ausland leben und der letzte Wohnsitz nachweislich in Eschborn war. Alternativ können Sie sich in diesem Fall auch an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden.


Wir sind für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes zuständig, sofern es im Stadtgebiet Eschborn auf die Welt gekommen ist. Die Geburt ist uns so schnell wie möglich, spätestens aber binnen einer Woche anzuzeigen.

Um die Beurkundung der Geburt zu beschleunigen, können Sie uns Ihre Daten über das Online-Formular “Voranzeige Geburt” übermitteln. Bitte fügen Sie aussagekräftige Dokumente bei.

Hierbei handelt es sich um eine Voranzeige. Wir nehmen eine Vorabprüfung der Geburtsbeurkundung vor. Anschließend kontaktieren wir Sie und teilen mit, welche Dokumente wir noch benötigen. Um die Beurkundung der Geburt abzuwickeln, vereinbaren wir mit Ihnen zeitnah einen persönlichen Termin.

Sie können bei uns sowohl vor als auch nach der Geburt die Vaterschaft zu Ihrem Kind anerkennen. Bitte nehmen Sie hierfür mit uns Kontakt auf.

Sofern Sie oder Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie eine im Ausland erfolgte Geburt im deutschen Personenstandsregister nachbeurkunden lassen. Es besteht keine Pflicht zur Nachbeurkundung. Für die Beurkundung werden Gebühren fällig.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Eschborn haben, nehmen Sie für eine Beratung bitte Kontakt mit uns auf. Gleiches gilt auch, wenn Sie derzeit im Ausland leben und der letzte Wohnsitz nachweislich in Eschborn war. Alternativ können Sie sich in diesem Fall auch an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden.


Wir sind für die Beurkundung von Sterbefällen zuständig, sofern eine Person im Stadtgebiet Eschborn verstorben ist. Der Sterbefall ist uns spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

Geben Sie Ihre Daten bitte im Online-Formular zur Voranzeige eines Sterbefalls ein. Fügen Sie bitte aussagekräftige Dokumente bei. Sobald die Beurkundung abgeschlossen ist oder erforderliche Unterlagen fehlen, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.


Urkunden

Personenstandsurkunden in Eschborn geborener und verstorbener Personen sowie in Eschborn geschlossener Ehen können nach Nachweis der Berechtigung gebührenpflichtig ausgestellt werden.

Bitte kontaktieren Sie uns hierfür gerne telefonisch oder per E-Mail.