Wohnungswesen

Voraussetzung:

  • Mindestalter zum Bezug einer Seniorenwohnung 60 Jahre (bei auswärtigen Bewerbern muss ein Kind den Hauptwohnsitz in Eschborn haben)
  • Ausländer benötigen eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder eine unbefristete Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EG

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis/Pass
  • Aufenthaltsstatus
  • Heiratsurkunde
  • Mietvertrag

Einkommensnachweise:

  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigung oder Dezember-Gehaltsabrechnung des Vorjahres
  • Aktuelle Gehaltsabrechnungen (letzte drei Monate) und Arbeitsvertrag
  • Unterhaltsnachweise (Unterhaltstitel etc.)

Neuester Einkommensteuerbescheid

  • Bescheid über Altersrente bzw. neueste Rentenanpassungsmitteilung
  • Bescheid über Witwen-/Witwerrente bzw. neueste Rentenanpassungsmitteilung
  • Bescheid über Betriebs-/Zusatzrente bzw. neueste Anpassungsmitteilung

Auszubildende:

Ausbildungsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnungen (letzte drei Monate)

Studierende:

Studienbescheinigung/Einkommensnachweise, wenn vorhanden

Schüler:

Aktuelle Schulbescheinigung

Aktueller und gültiger Schwerbehindertennachweis

Aktuelle Bescheide (Wohngeld, Sozialhilfe/SGB II bzw. Grundsicherung/SGB XII)

Mutterpass

Betreuerausweis oder Bestellung zum Betreuer

Ausstellung am Hauptwohnort auf Anfrage