Die Kommunale Wärmeplanung in Eschborn

Entscheidungshilfe für Ihre persönliche Wärmewende


Aktuelles

    Präsentation aus der Bürgerbeteiligungs- und Informationsveranstaltung am 5. Juni 2024


    Warum ist das Thema Wärmeerzeugung so wichtig?

    Die Wärmeversorgung in Deutschland - wie auch in Eschborn - basiert derzeit noch zum größten Teil auf fossilen Energieträgern. In Eschborn erfolgt die Wärmeversorgung zu 70% über Gas, zu 10% über Heizöl und der Rest über sonstige Energieformen (Holz, Strom). Ein Fernwärmenetz besteht derzeit nicht. Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung ist es, Gebiete und Straßenzüge zu ermitteln, wo die Errichtung eines Wärmenetzes sinnvoll und wirtschaftlich ist.
     

    Die kommunale Wärmplanung schafft die planerische Grundlage, um für bestimmte Stadtteile, Quartiere oder Straßenzüge bzw. Objekte darzustellen, welche Art der Wärmeversorgung unter den Aspekten Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit vorgegeben wird. Untersucht werden ebenso die Potenziale der erneuerbaren Energien sowie absehbare Rückgänge des Energieverbrauchs durch energetische Sanierungen, Effizienzsteigerungen und Energieeinsparmaßnahmen. Begleitet wird der Prozess durch eine gezielte Akteurs- und Bürgerbeteiligung.
    Praktische Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung ist also in erster Linie die verbindliche Festlegung von Arealen, die einerseits durch klimaneutrale Wärmenetze zu versorgen sind, und in welchen Gebieten andererseits lediglich individuelle Lösungen zum Einsatz kommen, wie Erdwärme- oder Luftwärmepumpen, gegebenenfalls ergänzt etwa durch Solarthermie.
     

    Für Bürgerinnen und Bürger sowie für lokale Unternehmen bedeutet eine abgeschlossene Wärmeplanung eine wichtige Unterstützung bei Investitionsentscheidungen betreffend die Art der Gebäudebeheizung zur Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes. Dieses schreibt ab 2024 einen schrittweise zu erreichenden Anteil von 65% kohlenstoffdioxidfreier Wärmeversorgung bis 2030 vor.
    Die kommunale Wärmeplanung umfasst – laut Wärmeplanungsgesetz - folgende Inhalte und Maßnahmen:

     

    • Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung, die etwa 70% des Energieverbrauchs im Gebäudebereich in Deutschland verursacht.
      Zusammen mit dem Sektor Verkehr verfehlt der Gebäudebereich bisher seine sektorspezifischen Klimaziele. Praktisch bedeutet dies die - per Klimaschutzgesetz vorgegebene - schrittweise Abkehr von fossilen Brennstoffen wie Erdgas, Öl und Kohle. Soweit deren Gebrauch kurzfristig und übergangsweise unter bestimmten Bedingungen dennoch zulässig ist, ist mit hohen und jährlich steigende Abgaben für das ausgestoßene Treibhausgas Kohlenstoffdioxid zu rechnen. Es ist daher ratsam, frühzeitig alle Optionen einer Heizungsumstellung zu prüfen und sich auf die persönliche Abkehr von den fossilen Brennstoffen vorzubereiten.

     

    Hintergrund:
    Seit November 2023 sind Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohnern durch die Novelle des Hessischen Energiegesetzes zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.
    Die Bundesregierung hat darüber hinaus das Gesetz zur Wärmeplanung (WPG) beschlossen, das am ersten Januar 2024 in Kraft trat. Das Gesetz legt ebenfalls fest, dass alle Kommunen einen Wärmeplan erstellen müssen. Für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – wie Eschborn - muss der Wärmeplan bis zum 30. Juni 2028 erstellt werden, für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zum 30. Juni 2026.