Eschborn bringt eigene Förderrichtlinie für Lastenfahrräder auf den Weg

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eschborn hat in ihrer Sitzung vom 11.05.2023 eine Förderrichtlinie für private Lastenfahrräder mit Elektroantrieb beschlossen.

Die Stadt unterstützt damit eine nachhaltige und umweltfreundliche Nutzung von alternativen Verkehrsmitteln, insbesondere die Förderung des Radverkehrs, und schafft mit dem beschlossenen Förderprogramm einen Anreiz für die Beschaffung von E-Lastenrädern. Die Bezuschussung beträgt 25 % der Anschaffungskosten - jedoch maximal 1.000 €.

 

In Deutschland und in Hessen gibt es zahlreiche Städte und Landkreise, die eigene Fördermöglichkeiten für Lastenfahrräder realisiert haben. Auch das Land Hessen hat bereits mehrere Förderrunden gestartet. Die Nachfrage ist sehr hoch, sodass immer nur ein kleiner Personenkreis in den Genuss der Förderung kommt. Die Stadt Eschborn ist die erste Kommune im Main-Taunus-Kreis mit einer derartigen Förderrichtlinie.

 

„Unser Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern von Eschborn nachhaltige und umweltfreundliche Mobilitätsalternativen zu bieten, um gemeinsam einen positiven Beitrag zum Klimaschutz und zur Verkehrsentlastung zu leisten. Das Förderprogramm für E-Lastenräder ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung“, erklärt die Erste Stadträtin Bärbel Grade, die selbst eine begeisterte Lastenradfahrerin ist. Die neue Förderrichtlinie für den Erwerb von Lastenfahrrädern mit Elektroantrieb ergänzt die bestehende Förderrichtlinie für Energieeinsparmaßnahmen und die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Lastenfahrräder sind umweltfreundliche Verkehrsmittel und können eine sinnvolle Alternative zum Auto im Alltag darstellen.

 

Die Stadt Eschborn hat 100.000 € für die Förderung von E‑Lastenfahrrädern bereitgestellt. Förderanträge können ab dem 01. Juli online gestellt werden. Die Förderbedingungen und das Antragsformular dazu sind aufwww.eschborn.de/lastenrad zu finden.