Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder unbebauten Grundstücken erhalten größtenteils keine Bescheide mehr. Die Höhe und die Fälligkeit der Beträge können dem letzten Bescheid entnommen werden.
Sollte mit dem Abgabenbescheid keine Abrechnung 2019 für Wasser und Abwasser erfolgt sein, so bittet der zuständige Fachbereich 1 um Mitteilung des Zählerstandes. Es wird darum gebeten, in diesem Fall das Kassenzeichen, die Objektbezeichnung, die Zählernummer und das Ablesedatum anzugeben. Der Zählerstand kann telefonisch unter den Rufnummern 06196/490-217 und 06196/490-340 oder per Fax 06196/490-237 sowie per E-Mail unter zaehlerstand(at)eschborn.de mitgeteilt werden.
Weitere Fragen beantworten gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Eschborn unter den Rufnummern 06196/490-308, -309, -310 oder die -159.