Magistrat beschließt Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete

Der Magistrat der Stadt Eschborn teilt mit, neben dem Eschborner Friedhof eine Unterkunft für Geflüchtete und nicht anerkannte Asylbewerberinnen und –bewerber einrichten zu wollen.

Eine Prüfung des Grundstücks durch den Fachbereich für Planen und Bauen, die die Stadtverordnetenversammlung im Mai 2022 in Auftrag gegeben hatte, ergab, dass zumindest für einen zunächst befristeten Zeitraum bis Ende 2027 die Einrichtung einer solchen Unterkunft auf dem Gelände möglich ist.
 

Die Unterbringung soll eingeschossig in Containerbauweise errichtet werden und bis zu 40 Personen Platz bieten. Sie soll aus zwei Bauteilen bestehen: einem reinen Wohnbereich und einer Wohneinheit, an die sich Sozial- und Technikräume anschließen. Alle Wohneinheiten sollen gleichermaßen für Familien und Einzelpersonen geeignet sein.


Der reine Wohnbereich soll für 32 Personen in vier Wohneinheiten bewohnt werden können. Die Wohneinheiten bestehen jeweils aus vier Zimmern, Küche, Bad, WC und Flur.


Der kombinierte Bereich umfasst neben einer Wohneinheit mit der gleichen Ausstattung, in der acht Personen wohnen können, auch einen Waschraum, einen Gemeinschaftsraum zur gemeinsamen Nutzung durch die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft, Verwaltungsräume für Hausmeister und Sozialarbeiter sowie einen Technikraum.


Zusätzlich sind zwei weitere kleine Baukörper zur Unterstellung von Fahrrädern und zur Unterbringung der Mülltonnen geplant.


Die Stadtverordnetenversammlung erhält das Ergebnis der Überprüfung zur Kenntnis und soll in ihrer kommenden Sitzung nach den Sommerferien über die mögliche Umsetzung befinden.