Mitmachen in Schule und Gesellschaft: Auch im Main-Taunus-Kreis gibt es die höheren Zuschüsse

Um Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen das Teilhaben an schulisch und gesellschaftlich wichtigen Aktivitäten zu ermöglichen, wurde das Vergabe-Verfahren für Fördermittel vereinfacht und höhere finanzielle Mittel werden zur Verfügung gestellt.

Fördermittel gibt es unter anderem für Mittagessen in der Schulmensa, Klassenfahrten und Nachhilfestunden, die Mitgliedschaft in einem Verein oder die Teilnahme an einer Freizeit. Teilweise werden die Kosten komplett übernommen, weiß der Eschborner Sozialdezernent Thomas Ebert. Er macht darauf aufmerksam, dass der Pauschalbetrag für Schulmaterial von 100 auf 150 Euro erhöht wurde. Für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kindertagesstätte oder bei Tageseltern sowie bei der Schülerbeförderung entfällt der Eigenanteil. Für Aktivitäten im Bereich Sport und Kultur, Musikunterricht sowie Hobbykurse oder die Teilnahme an Freizeiten stehen 15 Euro pro Monat zur Verfügung, bislang waren es 10 Euro. 

Künftig muss nur von Personen ein gesonderter Antrag auf Förderung gestellt werden, die einen Kinderzuschlag, Wohngeld oder eine Lernförderung brauchen. Wer allgemeine Sozialleistungen beantragt (Sozialgesetzbücher II  und XII, Asylbewerberleistungsgesetz), bei dem ist die Förderung bereits als Punkt in den Antrag integriert. Steht noch nicht fest, welche Angebote die Kinder und Jugendlichen nutzen wollen oder welche Ausgaben anfallen, können die Leistungen auch später geltend gemacht werden.