Steuerentlastungen und kurzfristige Maßnahmen für Gewerbetreibende

"Wir werden die Unternehmen in der Stadt Eschborn, die aktuell unter den Auswirkungen der weltweiten Coronakrise zu leiden haben, entlasten", kündigt Bürgermeister Adnan Shaikh an.

Vorerst wird die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen ermöglicht. Diese Regelung betrifft insbesondere die Gewerbesteuer. In begründeten Fällen auch die Grundsteuer. Darüber hinaus bieten auch Bund und Land verschiedene Hilfsangebote für Unternehmerinnen und Unternehmer an.

 

Gewerbesteuer - zinslose Stundung bis 31. Dezember 2020:

Bei Steuerforderungen, die aufgrund von Veranlagungen für Vorjahre entstanden sind, besteht auf Antrag die Möglichkeit einer zinslosen Stundung bis zum 31. Dezember 2020.

 

Gewerbesteuer - Herabsetzung von Steuervorauszahlungen:

Weiterhin besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag für die Körperschaftssteuer und folglich auch die Gewerbesteuervorauszahlung zu stellen. Die entsprechenden Ansprechpartner des Finanzamts finden Unternehmerinnen und Unternehmer auf ihrem Steuerbescheid oder unter finanzamt.hessen.de/

Durch einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen kann die Steuerbelastung an die in kürzester Zeit gesunkene Ertragserwartung für das Jahr 2020 angepasst werden. Hierfür müssen Antragsteller darlegen, dass aufgrund der bereits eingetretenen und noch zu erwartenden Umsatzausfälle das voraussichtlich zu versteuernde Einkommen 2020 deutlich gemindert bzw. sogar ein Verlust zu erwarten ist.

Der Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung muss bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Gleichzeitig sollte dieser auch bei der Stadt Eschborn gestellt werden.

Bei Fragen zu Stundungen von städtischen Steuerforderungen, insbesondere auch den aktuellen Gewerbesteuervorauszahlungen, können sich Unternehmen mit der Stadt Eschborn unter der Telefonnummern 06196 490-307 bzw. -308 oder per E-Mail an steuern@eschborn.de in Verbindung setzen.

Für allgemeine Rückfragen steht die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung ebenfalls gerne telefonisch unter 06196 490-107 oder per E-Mail unter wirtschaft@eschborn.de zur Verfügung.