Vereinbarung zur Mediation des Bebauungsplans der Obermayr International School getroffen

Die Nachbarstädte Schwalbach und Eschborn haben sich in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 109 der Stadt Schwalbach darauf verständigt, durch ein Schlichtungsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel eine gemeinsame Lösung des Rechtsstreits anzustreben.

Im Dezember 2022 hatte die Stadt Eschborn einen Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan der Stadt Schwalbach gestellt. Dieser Plan sieht die Erweiterung der Obermayr International School im Arboretum zwischen den beiden Städten auf Schwalbacher Gebiet vor. Die Stadt Eschborn äußerte Bedenken hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung, insbesondere im Hinblick auf den stark belasteten Knotenpunkt Frankfurter Straße/Sossenheimer Straße. Allerdings sollte der Ausbau der Schule zu keiner Zeit verhindert werden.

Auf Vorschlag des Gerichts verzichteten die beiden Städte zunächst auf ein aufwändiges Gerichtsverfahren und leiteten stattdessen ein Mediationsverfahren ein, um eine gemeinsame effektive und zeitlich überschaubare Lösung zu finden. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde auch der Vorhabenträger der Europa-Schule Dr. Obermayr e.V. hinzugezogen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Ziel ist es, geeignete Lösungsmöglichkeiten auf fachlicher Ebene zu erarbeiten und diese zwischen den beteiligten Parteien zu klären.

Währenddessen ruht das Gerichtsverfahren gemäß einer Vereinbarung der beiden Bürgermeister. Eine öffentliche Mitteilung über die Ergebnisse wird nach einer entsprechenden Einigung zwischen den Parteien und der notwendigen fachlichen Klärung der Verkehrsthemen erfolgen.

Beide Bürgermeister sind mit der Vereinbarung zufrieden und zuversichtlich, dass eine bestmögliche verkehrliche Lösung im Interesse aller Beteiligten gefunden werden kann. Dadurch soll nicht nur die Rechtssicherheit für die Erweiterung der Schule gewährleistet, sondern vor allem auch den Schülerinnen und Schülern eine optimale Lernumgebung geboten werden.