Grundbesitzabgabenbescheide 2023

Die Stadtverwaltung Eschborn informiert, dass die Versendung der Bescheide für die Grundbesitzabgaben ab Montag, den 06. Februar 2023 erfolgt.

Sollte mit dem Abgabenbescheid keine Abrechnung 2022 für Wasser und Abwasser erfolgen, so bittet der Fachbereich 1 um Mitteilung des Zählerstandes. Hierbei sind das Kassenzeichen, die Objektbezeichnung, die Zählernummer und das Ablesedatum anzugeben. Der Zählerstand kann telefonisch unter den Rufnummern 06196 490-217 und -410 oder per Fax unter 06196 490-237 sowie per E-Mail unter zaehlerstand@eschborn.de mitgeteilt werden.

 

Eventuelle Fragen hierzu beantworten gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Eschborn unter den vorgenannten Rufnummern.

 

Bescheide werden künftig lediglich bei Betragsänderungen versandt. Aus diesem Grund ergehen bei Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken in der Regel keine Bescheide mehr, da die Beträge jährlich gleich bleiben.

Somit gilt der Bescheid des Vorjahres bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides (Dauerbescheid gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz).