Seit dem 1. Januar 2020 gilt die Hundesteuerpflicht

Die Stadtverwaltung Eschborn erinnert daran, dass zum 1. Januar 2020 die Hundesteuersatzung in Kraft trat und das Halten von Hunden seither im Stadtgebiet steuerpflichtig ist.

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter werden darum gebeten, die Anmeldung bis spätestens 30. April 2020 bei dem zuständigen Fachbereich 1 - Finanzen einzureichen.

Die Antragsformulare für die Anmeldung, Ermäßigung und Befreiung sowie das Merkblatt liegen im Rathaus Eschborn und im T.O.P.A.S. Bürogebäude 2, Mergenthalerallee 79-81 in Eschborn aus. Ebenso sind diese Formulare und die Hundesteuersatzung hier hinterlegt. Besteht aufgrund der aktuellen Situation nicht die Möglichkeit, die Antragsformulare zu erhalten, können diese auch auf Anfrage per Post zugesandt werden.

Sollte eine Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer beantragt werden, so sind die entsprechenden Nachweise gleichzeitig miteinzureichen.

Fragen rund um das Thema sind an Gabriele Ried unter Telefonnummer 06196/490-410 zu richten.