Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Kinderreisepass
Beschreibung
Email: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999
Bürgerbüro (Unterortstraße 27A)
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Montag und Mittwoch 15 bis 18 Uhr
Samstag 9 bis 13 Uhr
Verwaltungsstelle Niederhöchstadt (Hauptstraße 297)
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Mittwoch zusätzlich von 15 bis 18 Uhr
Kinderreisepässe werden für Kinder bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.
Ein Kinderreisepass ist grundsätzlich durch beide Elternteile zu beantragen. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres muss auch das Kind selbst eine Unterschrift leisten.
Ein Elternteil muss bei der Antragstellung mit dem Kind vorsprechen und sich ausweisen.
Sollte dies nicht möglich sein, kann die hier unten aufgeführte "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten" durch einen Elternteil vorgelegt werden.
Ausweis oder Ausweiskopie beider Elternteile zum Vergleich der Unterschrift ist zwingend erforderlich und muss mit vorgelegt werden
Zur Prüfung der Identität müssen Kinder ebenfalls persönlich zur Antragsstellung erscheinen.
Bearbeitungsdauer: 1 Tag
Gültigkeit: 1 Jahr, max. bis zum 12. Lebensjahr
WICHTIGE ÄNDERUNG FÜR USA-REISENDE:
Ein Kinderreisepass wird für die Einreise in die USA nicht akzeptiert, hier wird zusätzlich ein Visum gefordert. In solchen Fällen wird die Beantragung eines elektronischen Reisepasses empfohlen.
Sollten Sie zu den neuen, maschinenlesbaren Kinderreisepässen noch Fragen haben, geben Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermelde- und Passamtes der Stadt Eschborn und der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt gerne Auskunft.
- den alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (sofern vorhanden)
- ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (auch für Babys und Kleinkinder)
- Geburtsurkunde
- Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
- für Kinder unter dem 18. Lebensjahr ist das Einverständnis beider Erziehungsberechtigten notwendig
- das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
Montag | 13:00 - 16:00 | |
Mittwoch | 14:00 - 18:00 | |
Samstag (1. Samstag im Monat) | 09:00 - 13:00 |
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Dienstag | 08:00 - 13:00 | |
Donnerstag (10:00 - 15:00) | 10:00 | - 15:00 |
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