Service von A-Z
Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Schiedsämter in Eschborn
Beschreibung
- Schlichten statt Richten -
Nach § 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes richtet jede Gemeinde zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten Schiedsämter ein.
Was können Sie erwarten?
Als neutraler Dritter versucht die Schiedsperson in ruhiger Atmosphäre eine gütliche Einigung zwischen den Streitparteien zu erreichen.
Schiedspersonen versuchen zu schlichten, können aber nicht richten.
Schlichtungsversuche sind (auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten):
- schnell bearbeitet, sparen Zeit, Geld und Nerven und führen mit großer Wahrscheinlichkeit zu dauerhaften Streitschlichtung, da ein Ausgleich der Interessen erzielt werden soll.
Ein Schlichtungsverfahren führt bei den ursprünglich streitenden Parteien zu einer höheren Zufriedenheit als nach einer Entscheidung durch ein Urteil, weil es keinen Sieger oder Besiegten gibt.
Die Schiedspersonen arbeiten
- unparteiisch,
- ehrenamtlich und verschwiegen
(sie sind auf Grund eines geleisteten Eids zur Verschwiegenheit verpflicht)Die - Bürger haben lediglich geringe Verfahrens- und Sachkosten zu zahlen.
Die Zuständigkeit der Schiedspersonen richtet sich nach der Wohnanschrift des Bürgers. Deshalb gibt es in Eschborn und in Niederhöchstadt jeweils eine Schiedsperson und einen Stellvertreter.
Welche Aufgaben haben die Schiedspersonen?
Die Schiedspersonen werden tätig bei:
- vermögensrechtlichen Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 750 Euro nicht übersteigt,
- bei strafrechtlichen Delikten wie:
- Beleidigungen
- Körperverletzungen
- Sachbeschädigungen
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
(Bei den aufgeführten Straftaten ist zur Entlastung der Gerichte ein Schlichtungsversuch bei einer Schiedsperson vor Einreichen einer Privatklage gesetzlich vorgeschrieben.)
- bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten
- in zivilrechtlichen Folgen von Ehrverletzungen.
Wie können Sie Ihre zuständigen Schiedspersonen erreichen?
Schiedspersonen für Eschborn:
Schiedsmann Wolfram Schuster
Telefon: 06196 41350
Stellvertreter Johannes Geenen
Telefon 06196 954158
Schiedspersonen für Niederhöchstadt:
Schiedsfrau Inge Buch
Telefon: 06173 64827
Stellvertreter Kai Helfmann
Telefon: 0151 29 15 52 66
Auskünfte erteilen auch das zuständige Amtsgericht, das Ortsgericht Eschborn, die Polizeistation sowie das Rechtsamt der Stadt Eschborn (Claudia Herren, Telefon 06196 490-125).
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