Service von A-Z
Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Ummeldung Wohnort
Kurzbeschreibung
Email: buergerbuero@eschborn.de
Telefon: 06196/490-999
Fax: 06196/490- 6 999
Online-Terminvergabe
Bürgerbüro (Unterortstraße 27A)
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Montag und Mittwoch 15 bis 18 Uhr
Samstag 9 bis 13 Uhr
Verwaltungsstelle Niederhöchstadt (Hauptstraße 297)
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Mittwoch zusätzlich von 15 bis 18 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder Email-Adresse.
Bei einer Ummeldung kann beim Einwohnermeldeamt die Anschrift auf dem KFZ-Schein geändert werden, sofern dieser nach dem 01.10.2005 ausgestellt wurde.
Beachten Sie bitte das Bundesmeldegesetz:
Seit dem 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz in Kraft. Es ergeben sich im Bereich der An- Abmeldung und Ummeldung folgende Änderungen:
Bei jeder Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen
Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist innerhalb von 2 Wochen nach Einzug vorzunehmen.
Informationen und das Formular zur Wohnungsgeberbestätigung
Um eine Anmeldung handelt es sich bei:
- Zuzug aus einer anderen Stadt nach Eschborn/Niederhöchstadt
- Umzug innerhalb von Eschborn/Niederhöchstadt
- Statusänderung in Haupt- oder Nebenwohnung
Zur Anmeldung in Eschborn/Niederhöchstadt müssen Sie:
im Einwohnermeldeamt in Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt persönlich Vorsprechen, den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass und einen Aufenthaltstitel vorlegen.
Seit dem 1. November muss bei jeder Anmeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden
Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:
- dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular
- dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
- Wohnungsgeberbescheinigung (seit 01.11.2015)
Abmeldung der Nebenwohnung:
Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, dann ist die Abmeldung bei der Stadt durchzuführen, in der der Hauptwohnsitz registriert ist.
Wegzug von Eschborn/Niederhöchstadt in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland (Abmeldung):
Eine Abmeldung in Eschborn ist nicht mehr erforderlich. Mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde erhält die Wegzugsgemeinde eine Rückmeldung und führt die Abmeldung von Amtswegen durch.
Wegzug von Eschborn/Niederhöchstadt ins Ausland (Abmeldung):
Zur Abmeldung in Eschborn/Niederhöchstadt müssen Sie:
- im Einwohnermeldeamt in Eschborn oder in der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt persönlich Vorsprechen, den Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass vorlegen.
Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Abmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:
- dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular
- dem Personalausweis und Reisepass / Kinderausweis / Nationalpass
- Wohnungsgeberbescheinigung (seit 01.11.2015)
Vordrucke der An- Ab- und Ummeldung: (bitte nur nach vorheriger Rücksprache des Bürgerbüros ausdrucken und ausfüllen)
- Anmeldung
- Abmeldung
- Wohnungsgeberbescheinigung (Seit dem 01.11.2015)
Woran man beim Wohnungswechsel noch denken sollte finden Sie auf der Seite "Informationen für Neubürger".
Für eine Anmeldung werden keine Gebühren erhoben. Die Änderung des KFZ-Scheins kos-tet €10,70, die bar oder per EC-Karte gezahlt werden können.
Bringen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Auf den deutschen Ausweisen wird die komplette Adresse eingetragen. Bei Anmeldungen von Nicht-EU-Bürgern ist ebenfalls der Aufenthalt vorzulegen.
Wenn Sie Kinder mit ummelden möchten, halten Sie bitte das Dokument des Kindes bzw. wenn kein Dokument vorhanden ist die Geburtsurkunde bereit. Weiterhin ist zur Anmeldung von Kindern die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten erforderlich. Falls das alleinige Sorgerecht besteht, ist ein Nachweis zur Ummeldung vorzulegen.
Bei Anmeldungen aus dem Ausland von verheirateten Personen ist eine Heiratsurkunde, übersetzt ins Deutsche und gegebenenfalls mit einer Apostille/Legalisation versehen, zur Anmeldung mitzubringen.
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
Mittwoch | 15:00 - 18:00 |
Zuständigkeit
Anschrift
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
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Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
Mittwoch | 15:00 - 18:00 |
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