Welcher Fachdienst für Ihr Anliegen zuständig ist, finden Sie durch die Zusammenstellung der umfangreichen Dienstleistungen der Stadt Eschborn schnell und einfach. Außerdem bekommen Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen, unter anderem zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, abzugebenden Formularen und Anträgen sowie zu eventuell anfallenden Kosten.
Behindertenfahrten
Beschreibung
Der Main-Taunus-Kreis bietet in Zusammenarbeit mit der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH einen kostenlosen Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Bürger des Main-Taunus-Kreises an.
Anträge erhalten Sie im Rathaus Eschborn und in der VerwaltungsstelleNiederhöchstadt, Soziale Sicherung.
Voraussetzungen:
- Wohnsitz im Main-Taunus-Kreis
- Kein eigenes Kraftfahrzeug
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "aG" oder ärztliche Bescheinigung über die dauernde Nutzung eines Rollstuhls
- Einkommen unter der Einkommensgrenze gemäß § 11 und 11a SGB II und § 82 SGB XII
- Vermögen unterhalb der Freigrenze gemäß § 12 SGB II und § 90 SGB XII
Zuständigkeit
Fachbereich 4 : Soziales und Rente
Anschrift
Rathaus
Rathausplatz 36
65760
Eschborn
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Mittwoch | 15:00 - 18:00 | |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 | |
Montag | 08:00 - 12:00 | |
Freitag | 08:00 - 12:00 |
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