Gewerbesteuer

Beschreibung

Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Eschborn aufgrund des Steuermessbetrages - im Falle der Zerlegung aufgrund des Zerlegungsanteils des zuständigen Finanzamtes - seit dem 01.01.2016 mit einem Hebesatz in Höhe von 330% festgesetzt und erhoben.

Hebesätze der Vorjahre:

bis 31.12.2006  300%
ab 01.01.2007 bis 31.12.2015  280%

 

Übersicht der städtischen Steuern.

A-F:  Patrick Weller
G-L:  Heike Schwab
M-R: Roxana Quiros Martos
S-T:  Canel Ugurcuklu
U-Z:  Gabriele Ried

Zuständigkeit

Fachbereich 1 : Steuern und Abgaben

Anschrift

Außenstelle Gewerbegebiet Süd: T.O.P.A.S. Bürogebäude 2
Rathausplatz 36
65760 Eschborn

Sprechzeiten

Seitenanfang
zurück