Gaststätten (vorübergehend)
Kurzbeschreibung
Seit dem 01.05.2012 gilt das Hessische Gaststättengesetz (HGastG).
Demnach muss bei der Abgabe von Speisen und Getränken folgendes beachtet werden:
Spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung ist eine schriftliche Mitteilung bei der zuständigen Behörde erforderlich. Eine Erlaubnispflicht besteht nicht mehr.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder auch gerne per Mail.
Zuständigkeit
Fachbereich 3: Sicherheit, Ordnung und Wahlen
Anschrift
Rathaus
Rathausplatz 36
65760
Eschborn
Sprechzeiten
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