Sozialtarif Telefongebühren
Beschreibung
Die Telefongebührenermäßigung ist keine staatliche Sozialleistung, sondern ein Sondertarif der Telekom.
Diese Ermäßigung richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom.
Zur Zeit haben Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden können, einen Anspruch auf den Sozialtarif der Telekom. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können weitere Personen die Ermäßigung erhalten, sofern sie ausschließlich über die Telekom telefonieren.
Informationen erhalten Sie bei den T-Punkten der Telekom oder bei der Telekom-Kundenberatung. Hier bekommen Sie auch die Anträge.
Zuständigkeit
Fachbereich 4
Anschrift
Rathaus
Rathausplatz 36
65760
Eschborn
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
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Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
Mittwoch | 15:00 - 18:00 |
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