Ehejubiläum
Beschreibung
Zum 50., 60., 65., 70. oder 75. Ehejubiläum werden den Eschborner Bürgern persönlich die Glückwünsche der Stadt überbracht. Wir schreiben Sie an und vereinbaren einen Besuchstermin. Ein Vertreter des Magistrats besucht Sie dann und überbringt die Glückwünsche der Stadt Eschborn sowie ein Präsent. Gleichzeitig wird eine Gratulationsurkunde des Ministerpräsidenten des Landes Hessen sowie des Landrates des Main-Taunus-Kreises ausgehändigt. Ab dem 65. Ehejubiläum gratuliert auch der Bundespräsident dem Ehepaar.
Zuständigkeit
Fachbereich 4 : Seniorenarbeit
Anschrift
Rathaus
Rathausplatz 36
65760
Eschborn
Sprechzeiten
Erreichbarkeitszeiten | ||
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
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Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 | |
Mittwoch | 15:00 - 18:00 |
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