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Lebenspartnerschaft finden Sie auf der Seite des Standesamtes .
Beratung und Antragstellung erfolgen bei dem Standesamt des Wohnortes, Anträge auf Familiennamensänderungen
Staaten erforderlich. Ausgestellt wird es vom Standesamt des jeweiligen (letzten) inländischen Wohnortes
den zuständigen Fachbereichen im Rathaus (z.B. Standesamt) vorgenommen werden.