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Tätigkeit wenden Sie sich an das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten. Es ist außerdem [...] handelt im Sinne des § 146 (2) Ziff. 1 GewO ordnungswidrig.
Vorgaben im gesamten Zuständigkeitsbereich (Ordnungsbehördenbezirk MTK)