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landwirdschaftlich genutzte Flächen auf Basis der Kaufpreissammlung von den Gutachterausschüssen festgelegt. Dies
angebracht werden. 5. Die ausgelegten Waren müssen mit Preisen ausgezeichnet werden. 6. Das Feilbieten von Ed
Weisungsrecht ausüben darf, auch das Recht der Preisgestaltung liegt nicht mehr beim Gewerbetreibenden sondern