Wohnungen der vereinbarten Förderung (höhere Einkommensgrenzen als bei Sozialwohnungen), Seniorenwohnungen
der Einkommensgrenze gemäß § 11 und 11a SGB II und § 82 SGB XII Vermögen unterhalb der Freigrenze gemäß
gezahlt. Für den Bezug von Elterngeld gelten Einkommensgrenzen. Näheres dazu finden Sie auf den Seiten der