Unter bestimmten Voraussetzungen können die Fahrtkosten zur Schule erstattet werden. Zuständig ist der Main-Taunus-Kreis. Schulverwaltungs- und Sportamt Tel. 06192/201-1517 Weitere Informationen finde
ungen können auch Wohnungen der vereinbarten Förderung (höhere Einkommensgrenzen als bei Sozialwohnungen)
Umweltschutzes bei Fachplanungen Umweltberatung und Förderung des Umweltschutzes, einschließlich der Ausarbeitung
von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben S