Das heißt konkret für alle volljährigen Besucherinnen und Besucher, dass nur Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem maximal 48 Stunden alten PCR-Test Eintritt erhalten. Bei Schülerinnen und Schülern muss das kontinuierlich geführte und rechtsgültige Testheft vorgelegt werden.
Alle weiteren bisherigen Regelungen bleiben unberührt.