Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter erfolgt - Bürgermeister beantragt Öffentlichkeit der Kapitalanlagerichtlinie

Bis zum 14. Mai 2021 läuft die Frist zur Forderungsanmeldung der Gläubiger der Greensill Bank beim Amtsgericht in Bremen. Dies betrifft auch die Stadt Eschborn mit ihren ausstehenden Forderungen in Höhe von 35 Mio Euro. Aufgrund der großen Erfahrungen und der hohen Expertise bei Insolvenzanmeldungen im Fachbereich Finanzen der Stadt Eschborn wurde die Forderungsanmeldung für die Bankeninsolvenz bereits intensiv vorbereitet.

Die Unterlagen wurden zusätzlich noch durch eine Kanzlei geprüft, die bereits in die Materie eingearbeitet war und auf fundierte Detailkenntnisse zurückgreifen konnte. Dieses Vorgehen schien in Anbetracht der Schadenssumme sachgemäß. Zudem konnte man über die Vereinbarung eines Pauschalpreises eine sehr wirtschaftliche Vereinbarung erzielen. Auf diesem Wege wolle man sicherstellen, dass die Forderungsanmeldung in diesem vielbeachteten Verfahren den höchsten Ansprüchen genüge.

Diese Forderungsanmeldung in Höhe von 35 Millionen Euro zuzüglich rund 65.000 Euro Zinsen ist nun beim Insolvenzgericht in Bremen erfolgt. "Dies ist der wesentliche Meilenstein, um möglichst viel von unserem Geld, dem der Eschborner Bürgerinnen und Bürger, zurückzuerhalten", erklärt Bürgermeister Shaikh.

 

Ein weiterer sinnvoller Schritt zur Begleitung des Verfahrens könnte auch der nachträgliche Beitritt zur Gläubigergemeinschaft der geschädigten Kommunen der Greensill Bank unter Führung der Stadt Monheim sein. Ein Beitritt im April, zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Forderungsanmeldung, erschien dem Magistrat aufgrund der bereits eingeholten umfangreichen rechtlichen Beratung zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig. Für das weitere, auf Jahre angelegte Verfahren erscheint es jedoch als zielführend, dass eine umfassende rechtliche Beratung erfolgt, da ständig neue Sachverhalte und Fragestellungen auftreten.

 

Bürgermeister Shaikh hält an dieser Stelle einen kommunalen Schulterschluss für sinnvoll und effizient, da die Problemlagen bei den weiteren betroffenen Städten und Gemeinden sehr ähnlich sind. "Das gemeinsame Vorgehen erscheint vor dem Hintergrund, dass die Kosten von den 17 beteiligten Kommunen gemeinschaftlich getragen werden, auch wirtschaftlich sinnvoll, denn es handelt sich bei den aufgeworfenen Rechts- und Haftungsfragen um ein sehr komplexes Verfahren, welches uns noch lange Zeit beschäftigen wird."

 

Ein weiterer Vorschlag, den der Bürgermeister den städtischen Gremien unterbreiten möchte, ist die Veröffentlichung von Teilen der Kapitalanlagerichtlinie, welche die Geldanlage in Eigenregie betreffen. "Auch an dieser Stelle ist es mir wichtig, für Transparenz zu sorgen. Deshalb möchte ich die relevanten Auszüge der Kapitalanlagerichtlinie der Öffentlichkeit zugänglich machen. Als die städtischen Gremien im Jahre 2018 die vertrauliche Richtlinie beschlossen, folgten sie einer Empfehlung der Kanzlei aufgrund des schutzwürdigen geschäftlichen Interesses der Stadt Eschborn als Anleger sowie auch zum Schutze des geistigen Eigentums der Berater. Diese Überlegungen treten in Anbetracht des gefährdeten Geldes der Stadt Eschborn bei der Greensill Bank und dem einhergehenden öffentlichen Interesse an den Vorgängen zurück. Deshalb halte ich eine Teiloffenlegung für sinnvoll und werde dies der Stadtverordnetenversammlung empfehlen", so Shaikh abschließend.