Anpassung des Bebauungsplans zur Obermayr International School

Kommunen zeigen sich zufrieden über Einigung

Der Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus hat in seiner Sitzung vom 19. Mai 2025 den Weg für eine Änderung des Bebauungsplans zur Obermayr International School freigemacht und die Weiterleitung einer entsprechenden Vorlage zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Stadt Schwalbach verfolgt damit den Wunsch und das Ziel, die Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, die gegen diesen Bebauungsplan nach wie vor anhängig sind, zu beenden. 
 

Im Rahmen eines Mediationsverfahrens hatten die Städte Schwalbach am Taunus und Eschborn im Juni 2023 vereinbart, eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung erstellen zu lassen und Änderungen der gutachterlichen Einschätzung hinsichtlich des Verkehrs, die nunmehr vorliegen, einer Änderung des Bebauungsplanes zugrunde zu legen.
 

Die Stadt Eschborn begrüßt den geplanten Ausbau der Schule ausdrücklich. Da allerdings die Erschließung des Schulgeländes nahezu ausschließlich über Eschborner Verkehrswege erfolgt, befürchtete die Stadt eine deutlich stärkere Verkehrsbelastung auf den ohnehin stark beanspruchten Zuwegen. Daher war es der Stadt stets ein Anliegen, im konstruktiven Dialog mit den Beteiligten eine zukunftsfähige und rechtsichere Lösung zu finden. „Die Verkehrslage im Gewerbegebiet Camp-Phönix-Park, Eschborn Süd und vor allem am Knotenpunkt Frankfurter Straße/Sossenheimer Straße ist zu den Hauptverkehrszeiten mehr als nur angespannt, auch wenn es pandemiebedingt zu einer temporären Entlastung kam. Vor der Bebauungsplanerstellung besuchten circa 440 Schülerinnen und Schüler die Obermayr-Schule in Schwalbach. Angestrebt ist eine Erweiterung auf 850 Schülerinnen und Schüler. Bei einer so signifikanten Erhöhung käme es aufgrund der für Schulen typischen Stoßzeiten zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung der Eschborner Verkehrswege. Hinzu kommt, dass Fragen bezüglich der Erschließung für die Ver- und Entsorgung über das Wasser- und Kanalnetz offengeblieben waren. Daher sah die Stadt Eschborn es als unabdingbar an, an der Klage gegen den Bebauungsplan zunächst festzuhalten, damit die vorgebrachten Einwendungen gegen das Bebauungsplanverfahren im Verfahren Berücksichtigung finden können“, so Shaikh. „Wir haben die in unserer Nachbargemeinde nun eingeleiteten Schritte positiv wahrgenommen, da das neue Verkehrsgutachten hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung entscheidende Verbesserungen aufzeigt.“
 

„Die im Raum stehende Klage war für beide Seiten unerfreulich, da Schwalbach und Eschborn abgesehen von diesem Ereignis eine gute partnerschaftliche und nachbarschaftliche Zusammenarbeit pflegen. Daher war es uns ein Anliegen, im engen Austausch und konstruktiven Dialog eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Wir freuen uns, dass es mit den neuen Erkenntnissen aus der aktualisierten Verkehrsuntersuchung nun zu einer Einigung in diesem Verfahren kommen kann“, so Schwalbachs Bürgermeister Alexander Immisch.


Eine Änderung des mit der Obermayr International School geschlossenen Durchführungsvertrags ist nicht erforderlich, daweder aus der aktualisierten Verkehrsuntersuchung noch aus anderen Gründen eine Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgt.