„Auch in diesem Jahr bietet die Stadt Eschborn Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis 18 Jahren wieder einen doppelten Ferienpass an“, teilt Erste Stadträtin Bärbel Grade mit. Der erste Pass gilt im gesamten Jahr 2025 in allen hessischen Schulferien im Wiesenbad. Nach Vorlage erhält man dort kostenlosen Eintritt.
Der zweite Pass gilt (wie bisher) ausschließlich in den hessischen Sommerferien. Weitere Informationen werden im Laufe des Monats Juni bekanntgegeben.
Beide Ferienpässe kosten zusammen 10 Euro. Wer bereits zu den Osterferien einen Pass für das Schwimmbad für 5 Euro gekauft hat, erhält auf Wunsch zu den Sommerferien den zweiten Pass für weitere 5 Euro dazu. Der Sommerferienpass kostet für sich alleine immer 10 Euro.
Wer einen Eschborn-Pass besitzt oder Transferleistungen bezieht (Arbeitslosengeld II/Bürgergeld, Grundsicherung SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen), erhält beide Pässe unter Vorlage eines Nachweises kostenlos.
Über die aktuellen Öffnungszeiten und Regelungen zum Einlass informiert die Stadt Eschborn auf ihrer Homepage unter www.eschborn.de/wiesenbad.
Der „Wiesenbadpass“ ist ab Dienstag, den 1. April 2025, im Rathaus bei Petra Klug in Zimmer 027 erhältlich. Für mehr Informationen steht sie unter der Telefonnummer 06196/490-327 zur Verfügung. Die Stadt Eschborn bittet darum, soweit möglich, den Termin per E-Mail an soziale.sicherung@eschborn.de zu vereinbaren. Folgende Angaben werden dafür benötigt: Name, Telefonnummer und Anzahl der gewünschten Ferienpässe. Wird der Ferienpass für „Nachbarn“ mitbestellt, werden auch deren Namen und die Anzahl der gewünschten Ferienpässe benötigt.
Für die Ausstellung des Ausweises werden folgende Unterlagen benötigt:
- ein aktuelles Lichtbild
- Ausweis (zum Nachweis des Wohnsitzes)
- Eschborn-Pass oder Nachweis vom Bezug von Arbeitslosengeld II/Bürgergeld, Grundsicherung SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen.