Grundbesitz-Abgabenbescheide 2022

Die Stadtverwaltung Eschborn verschickt ab Montag, dem 7. Februar 2022, die Bescheide für die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2022.

Alle Steuerpflichtigen erhalten in diesem Jahr, unabhängig von einer Betragsänderung, einen Bescheid. Diesem liegt ein Informationsblatt der Hessischen Steuerverwaltung zur Grundsteuerreform bei. Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet ausschließlich das Finanzamt Hofheim.

Sollte diesem Abgabenbescheid für das Jahr 2021 keine Wasser- und Abwasserabrechnung enthalten sein, so bittet der Fachbereich Finanzen um Mitteilung des Wasserzählerstandes. Hierbei sind das Kassenzeichen, die Objektbezeichnung, die Zählernummer und das Ablesedatum anzugeben. Der Zählerstand kann telefonisch unter den Rufnummern 06196. 490-217 und 06196. 490-410 mitgeteilt werden, ebenso per Fax an 06196. 490-237 sowie per E-Mail unter zaehlerstand@eschborn.de.

Bescheide werden künftig lediglich bei Betragsänderungen versandt, so auch beispielsweise bei Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken, da die Beträge jährlich gleich bleiben. Somit gilt der diesjährige Bescheid bis zur Bekanntgabe eines neuen.